Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese sind Vertragsbestandteil für alle Geschäftsverbindungen zwischen Fa. Vielitz, als Lieferant und dem Käufer

Stand: 15.11.2010

1. Angebote:
Alle Angebote u. Angaben freibleibend, Änderungen ohne Ankündigung vorbehalten.

2. Wie kommt es zum Auftrag:
Nach Eingang Ihrer Bestellung wird der Auftrag nur durch Zusendung der Vielitz- Auftragsbestätigung oder Rechnung auch für uns verpflichtend.

3. Wie erfolgt die Lieferung:
Abholung oder Anlieferung werden vereinbart. Die Angabe von Lieferzeiten ist annähernd, trotzdem hat sich Fa. Vielitz zu bemühen, die angegebene Lieferzeiten einzuhalten. Auch nach Ablauf der angegebenen Lieferzeit ist der Käufer zur Abnahme verpflichtet.

4. Versand und Abnahme:
Fa. Vielitz ist verpflichtet, den Kaufgegenstand an den Spediteur bzw. bei Abholung an den Käufer oder seinen Bevollmächtigten zu übergeben und zu verladen. Der Käufer ist seinerseits verpflichtet den Kaufgegenstand bei Lieferung bzw. Abholung abzunehmen, dabei genau zu prüfen und etwaige Schäden, Falschlieferungen oder einen teilweisen oder vollständigen Verlust auf den Frachtbriefen des Frachtführers zu vermerken .

Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Ohne Vermerk und mit der Übergabe an den Besteller, oder seinen Beauftragten gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß übernommen und geliefert. Fa. Vielitz hat das Recht vom Vertrag und allen dazugehörigen Vereinbarungen zurückzutreten, falls der Käufer mit der Abnahme in Verzug gerät. Bei Rücksendungen an Fa. Vielitz sind die Kosten grundsätzlich vom Käufer zu tragen.

5. Sehr selten, aber wir sollten darüber sprechen: Transportschäden
Fa. Vielitz schließt bei Speditionslieferungen eine Transportversicherung ab und trägt die Kosten. Sie haftet bei Transportschäden maximal bis zur Höhe, die ihm vom Frachtführer erstattet wird. Abholer tragen das Verlade – und Transportrisiko selbst, auch bei Verladehilfe durch Fa. Vielitz.

6. Preise:
Es gelten die im Auftrag vermerkten und bestätigten Preise, zwischenzeitlich anfallende Preiserhöhungen darf Fa. Vielitz nicht berechnen, es sei denn der Käufer ist länger als 4 Wochen mit der Abnahme in Verzug .

7. Zahlungsbedingungen:
Alle Zahlungen sind unmittelbar bei Lieferung oder Abholung in bar zu leisten, ohne Abzug, es sei denn eine Finanzierung oder Ausnahmen wurde schriftlich vereinbart. Händlerkunden zahlen bei regelmäßigem Auftragseingang bis auf unseren Widerruf gegen Rechnung. Wechsel und Kartenzahlung sind nicht möglich. Schecks werden nur nach schriftlicher Zustimmung zahlungshalber angenommen.

Die Aufrechnung mit nicht anerkannten Gegenansprüchen irgendwelcher Art, sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes sind ausgeschlossen. Mwst. – Erhöhungen gehen zu Lasten des Käufers. Vereinbarte Skonti oder Minderungen, die zeitlich begrenzt sind, verfallen bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist. Zahlungen gelten erst als erbracht, wenn sie Fa. Vielitz unwiderruflich zur freien Verfügung stehen.

8. Gewährleistung für Kaufgegenstände:
Wird das Geschäft zwischen Fa. Vielitz und einem Verbraucher geschlossen so beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche 24 Monate. Für Geschäfte zwischen Fa. Vielitz und einem Unternehmer und auch für den gewerblichen Einsatz wird die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auf 12 Monate begrenzt . Gerechnet ab dem Tag der Übernahme des Kaufgegenstandes bzw. ab seiner Bereitstellung , sollte der Käufer mit der Abnahme in Verzug geraten.

Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kaufgegenstand verändert, ohne schriftliche Zustimmung der Fa. Vielitz repariert, oder an Dritte weitergegeben wird. Ebenso bei falscher Bedienung oder Wartung. Bei allen Kunden erfolgt der Verkauf von gebrauchten Kaufgegenständen mit Mängeln, daher keine Gewährleistung. Dem Käufer obliegt die Vergabe und Durchführung evtl. nötiger Gewährleistungsarbeiten.

Kosten für Gewährleistungsarbeiten übernimmt Fa. Vielitz in angemessener Höhe, jedoch nur wenn sie vor Reparaturbeginn schriftlich zugestimmt hat. Folgekosten, Transportkosten, Ausfallkosten , Leihkosten für Maschinen und andere Kosten übernehmen wir nicht. Kulanzreparaturen verlängern nicht die Gewährleistungszeit.

9. Wenn der Käufer mit der Abnahme im Rückstand ist:
Hat Fa. Vielitz nach ihrer Wahl, nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist von mindestens 8 Tagen, das Recht auf : entweder Durchsetzung der Abnahme und Zahlung oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung von pauschal 15 % vom Rechnungsbetrag, es sei denn eine höhere Summe wird belegt.

10. Dieser Punkt ist besonders wichtig, wenn der Käufer nicht bezahlt :
Alle gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum der Fa. Vielitz (Eigentumsvorbehalt) Bis zur vollständigen Zahlung bleibt dem Käufer der Weiterverkauf die Verpfändung, die Benutzung, die Sicherungsübereignung und die Verbindung mit anderen Gegenständen untersagt. Der Eigentumsvorbehalt bleibt in Kraft, solange Fa. Vielitz noch irgendeinen Anspruch gegen den Käufer hat.

Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, nicht im Freien zu lagern und kostenfrei alle nötigen Wartungs - und Reinigungsarbeiten auszuführen. Trotz des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die Gefahr des Unterganges und der Verschlechterung der Ware. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufgegenstände gegen Eingriff von dritter Seite zu sichern und dem Lieferanten unverzüglich solche Eingriffe , wie Pfändung Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahrens, oder Zwangsverwaltung anzuzeigen. Käufer, die den Kaufpreis ganz oder teilweise bei Dritten geliehen haben, sind verpflichtet, diese über den Eigentumsvorbehalt der Fa. Vielitz bis zur vollständigen Zahlung aller Haupt- und Nebenforderungen zu unterrichten. Es gilt auch der verlängerte Eigentumsvorbehalt.

Der Käufer ist Fa. Vielitz gegenüber zum Ersatz aller Schäden und Kosten verpflichtet, die durch seinen Verstoß gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen entstehen. Im Falle des freihändigen Weiterverkaufes durch Fa. Vielitz werden Verwertungs- und Verkaufskosten in Höhe von mindestens 15 % des ursprünglichen Rechnungsbetrages in Anrechnung gebracht. Der Käufer kann in keinem Fall einwenden, daß der Kaufgegenstand Aufrechterhaltung seines Gewerbes oder Lebensunterhaltes dienen müssen.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfristen werden Mahnkosten und Verzugszinsen in Höhe banküblicher Sollzinsen berechnet. Fa. Vielitz ist berechtigt, die gesamte Ware auf Kosten des Käufers zurück-zuholen, wenn die Zahlung nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist vollständig erfolgt ist. Der Käufer ist von Montags bis Freitags von 7.00 bis18.00 Uhr verpflichtet die nicht vollständig bezahlte Ware herauszugeben, und für die Verladung zu sorgen (einschließlich Hubgeräte). Der erneute Versand der Ware an den Käufer erfolgt dann auf seine Kosten, jedoch erst nach vollständiger Zahlung.

11. Gefahrenübergang des Kaufgegenstandes von Fa. Vielitz auf den Käufer:
a) bei Abholung: mit Beginn der Verladung ;
b) bei Lieferung mit Beginn der Abladung ;
c) bei nicht nachweisbaren Transportwegen (z. B. Päckchen) und bei unbewacht abgelegten Sendungen (z. B. Nachtexpress): mit der Absendung.

Ist der Käufer mit der Abnahme bei Abholung in Verzug, oder ist eine Anlieferung beim ersten Versuch nicht möglich, so geht die Gefahr zu diesem Zeitpunkt ebenfalls an den Besteller über. Der Käufer haftet von diesem Zeitpunkt an für den Untergang oder die Verschlechterung des Kaufgegenstandes. Der Käufer ist zur vollständigen Zahlung verpflichtet, auch wenn die Ware bei ihm beschädigt oder bei Versandart siehe Punkt 11 c) gar nicht ankommt.

12. Angaben und Abbildungen:
Alle unsere Angaben und Abbildungen sind unverbindlich, Irrtümer und Änderungen ohne Ankündigung vorbehalten. Insbesondere Angaben die im Zusammenhang mit dem Naturstoff Holz stehen sind unverbindlich und unterliegen wegen der möglichen Holzarten, dem Feuchtigkeitsgehalt und dem Grad der Verwachsungen starken Schwankungen. Alle unsere Abbildungen zeigen den Stand bei Veröffentlichung und enthalten teilweise Sonderzubehör. Änderungen nach Veröffentlichung sind möglich.

13. Hinweise:
Bei Rücknahmen von Geräten, gleich aus welchem Grund, berechnet Fa. Vielitz einen Wertersatz für die Nutzung und die Wertminderung in Höhe von mindest-ens 20% des Kaufpreises. Frachten werden nicht vergütet. Rücknahmen sind vollständig, mangelfrei und frachtfrei an Fa. Vielitz zu liefern. Schadenersatz-ansprüche an Fa. Vielitz sind ausgeschlossen. Zwischenverkauf behält sich Fa. Vielitz vor, insbesondere wenn der Käufer Ware nicht pünktlich abnimmt kann Fa. Vielitz die Ware anderen Kunden geben. In einem solchen Fall bleibt der Käufer zur Abnahme verpflichtet und trägt das Risiko der Liefer-/ oder Abhol-verzögerung. Fa. Vielitz behält sich aus wichtigem Grund (z. B. wenn ein Vor-lieferant nicht mehr liefern kann oder das Modell verändert oder eingestellt hat) den schadenersatzfreien Rücktritt vom Vertrag vor, auch nachdem er schriftlich bestätigt wurde.

Der Käufer erteilt bis auf Widerruf seine Genehmigung, das seine Daten in Form einer Referenzliste an Dritte weiter-zugeben werden dürfen, es sei denn, er hat dies in der Bestellung schriftlich untersagt. Für sämtliche Verpflichtungen und Vereinbarungen zwischen Fa. Vielitz und dem Käufer gilt der Gerichtsstand der Fa. Vielitz , also Bremen und deutsches Recht, mit Bestellung durch den Käufer ausdrücklich als vereinbart. Es ist ausreichend, wenn diese allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer einmal bekannt geworden sind. Jede Haftung wird ausgeschlossen.

Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Vorschriften des Käufers, verpflichten Fa. Vielitz auch dann nicht, wenn diese ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es sind ausschließlich schriftlich getroffene Vereinbarungen gültig. Sollte die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils dieser Bedingungen von einem Gericht belegt werden, hat das auf die Gültigkeit des sonstigen Inhaltes keinen Einfluß